WOHNUNGSEIGENTUMSRECHT
Beratung sowie außergerichtliche und gerichtliche Interessenvertretung
von WEG-Verwaltungen, Eigentümergemeinschaften und einzelnen Eigentümern
bei:
Prüfung von Teilungserklärungen beim Wohnungskauf
Gestaltung und Prüfung von Verwalterverträgen
Vorbereitung und Durchführung von Eigentümerversammlungen
Anfechtungsklagen gegen Beschlüsse der Eigentümergemeinschaft
Geltendmachung von Wohngeldansprüchen
Tätigkeit als Verwaltungsbeirat