WOHNUNGSEIGENTUMSRECHT

Beratung sowie außergerichtliche und gerichtliche Interessenvertretung

von WEG-Verwaltungen, Eigentümergemeinschaften und einzelnen Eigentümern

bei:

Prüfung von Teilungserklärungen beim Wohnungskauf

Gestaltung und Prüfung von Verwalterverträgen

Vorbereitung und Durchführung von Eigentümerversammlungen

Anfechtungsklagen gegen Beschlüsse der Eigentümergemeinschaft

Geltendmachung von Wohngeldansprüchen

Tätigkeit als Verwaltungsbeirat